Börsenhandel mit Gold



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Durch die Unsicherheiten, die aufgrund der von 2008 hervorgerufen wurden sowie der steigende Goldpreis, haben viele Privatanleger sich veranlasst gesehen, ihre Anlagen in zu investieren. Bei diesen Überlegungen spielen auch die unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen bei einer Direktanlage in Gold eine Rolle, wie sie im Gegensatz bei indirekten Gold-Investments über Zertifikate oder Fonds zu berücksichtigen sind. Im Zeitalter von Direktbanken und Online-Brokeragenturen, wie sie für andere Anlageprodukte schon seit einer geraumen Zeit üblich sind, mag der Gedanke, Gold direkt bei einer Börse oder verkaufen zu können, recht verlockend sein. Allerdings gibt es für den Privatanleger zwei entscheidende fast unüberwindbare Hürden. Zum einen ist der Handel mit physischem nicht für Jedermann zugänglich, zum anderen gibt es nur wenige Börsen weltweit, wo dieser überhaupt stattfindet.

 

Die wichtigsten Goldbörsen befinden sich in Hongkong, Sydney, Zürich und New York. Seit 2002 bietet auch China mit der Schanghai einen Handel mit Gold an, allerdings ist dieser für westliche Anleger nicht zugänglich. Die größte und wichtigste Goldbörse hat ihren Sitz in London (London Metal Exchange oder LME). Durch die hier festgelegten Tendenzen wird der Goldmarkt entscheidend beeinflusst. Zweimal täglich werden dort die Goldpreise fixiert und das physische wird im OTC-Verfahren (over the counter) gehandelt. Dies bedeutet, das der Handel bilateral nur zwischen zwei Parteien stattfindet. Zudem haben nur speziell zugelassene Händler mit einem hohen Mindesthandelvolumen Zugang zu diesen Börsenplätzen. Des Weiteren sind für einige Länder nationale Zugangsbeschränkungen gültig. Aus diesem Grund sind meisten privaten Anleger aus dem direkten Gold- ausgeschlossen.

Zwar gibt einige Futures- und Optionsbörsen, die einen Handel mit Gold-Derivaten oder dergleichen anbieten, aber bei diesen Beispielen wird nicht mit physischen gehandelt. Auch der Handel mit sogenanntem Spread Betting, den einige Trading-Plattformen interessierten Privatanlegern anbieten, richtet sich eher an versierte und spekulative Anleger. Die herkömmlichen Kleinanleger, die lediglich ihr privates Portfolio absichern möchten, dürften hier überfordert sein.

Wie oben bereits erwähnt, ist eine Direktanlage in physisches Gold auch aus steuerlichen Gründen eine interessante Sache. Denn eine solche gilt nicht als Finanzprodukt und die dabei realisierten Gewinne unterliegen somit nicht der Abgeltungssteuer. Nach einem Mindesthaltedauer von einem Jahr wird auch keine Einkommensteuer auf die realisierten Gewinne fällig. Damit sind die eventuell erzielten Gewinne steuerfrei.